Beratung für Arbeitgeber
Suchen Sie motivierte und qualifizierte Mitarbeitende für Ihr Unternehmen? Überlegen Sie, ob die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für ihren Betrieb eine Option wäre?
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) unterstützen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei allen Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Die EAA klärt die betriebliche Bedarfe, informiert zu Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen und über die verschiedensten Behinderungsbilder.
- Wir beraten Sie zu allen grundsätzlichen Angeboten und rechtlichen Rahmenbedingungen
- Wir prüfen für Sie, welche finanziellen, technischen oder personellen Hilfs- oder Unterstützungsmöglichkeiten für Sie bestehen
- Wir nehmen Kontakt zu den potentiellen Leistungsträgern auf und klären für Sie die Zuständigkeiten
- Wir begleiten Sie in dem Verfahren der Leistungsbeantragung
- Wir vermitteln bei Bedarf zu weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten
- Wir beraten Sie zu allen Fragen, die Sie zum Thema „Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung“ haben auch ohne konkreten Fallbezug
Nutzen Sie diese Möglichkeit, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu gewinnen oder schon vorhandene Ressourcen zu erhalten!
Unsere Leistung erbringen wir ohne vorherige Antragstellung, unabhängig von Art und Größe des Betriebes, für private und für öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Beratung und Unterstützung der EAA ist für Sie kostenlos. Die Finanzierung erfolgt über die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.