SCHWANGEREN-
& SCHWANGER-
SCHAFTSKONFLIKT-
BERATUNG
Die Geburt eines Kindes bringt viele Veränderungen und neue Herausforderungen mit sich. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Beratungs- und Hilfsangebot von Verhütung über Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes.
Sie erwarten ein Kind und haben viele Fragen?! Machen Sie einen Termin mit uns aus oder nutzen Sie unsere neue online-Beratung
Babys sind etwas Wunderbares und das größte Glück für die meisten werdenden Eltern. Doch die Ankunft eines neuen Familienmitgliedes kann das bisherige Leben auch ganz schön durcheinander wirbeln. Da tauchen Fragen auf: und vieles mehr. Wir sind für Sie da, bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Wir stehen Ihnen als Gesprächspartnerinnen zur Verfügung, wenn Sie Zweifel haben und verunsichert sind und informieren Sie zu Möglichkeiten der vertraulichen Geburt, zur Familienplanung, Verhütung und Fragen nach der Geburt. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.Schwangerenberatung
Sie erwarten ein Kind und befinden sich in einer finanziellen Notlage
Bei uns können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ stellen. Der Antrag muss vor der Geburt des Kindes gestellt werden und hängt von Ihrem Einkommen ab. Einen Rechtsanspruch auf die finanzielle Hilfe gibt es nicht. Bitte bringen Sie zum Beratungsgespräch / zur Antragstellung folgende Unterlagen mit: Darüber hinaus beraten wir Sie in allen anderen Fragen zu finanziellen Leistungen und individuellen Unterstützungsangeboten bei Schwangerschaft und Geburt.Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Sie sind ungeplant schwanger geworden und erwägen einen vorzeitigen Abbruch der Schwangerschaft
Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Konfliktsituation und begleiten Sie. Sie entscheiden frei und eigenverantwortlich, welchen Weg Sie gehen wollen. Wir sind eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte nach §219 StGB. Nach dem Gespräch erhalten Sie auf Wunsch die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung erfolgt anonym und ist ergebnisoffen. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie leiten eine Jugendgruppe und möchten mit Ihnen das Thema „Liebe, Freundschaft, Sexualität“ behandeln
Kurs „Liebe, Freundschaft, Sexualität“ Zum Thema „Liebe, Freundschaft, Sexualität“ bieten wir für Jugendliche ab 13 Jahren zwei Präventionseinheiten à drei Stunden an. Wir sprechen über Wünsche und Träume in Bezug auf Partnerschaft und Familienplanung. Das Körperwissen und Informationen über unterschiedliche Verhütungsmethoden werden erweitert und vertieft. Projekt „Babybedenkzeit“ Für Schulklassen sowie Jugend- und Konfirmandengruppen bieten wir das Projekt „Babybedenkzeit“ an. Ziel des Projektes ist es, die persönliche Entscheidungskompetenz zur bewussten Familienplanung bei Jugendlichen zu fördern, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und Kindesmisshandlungen vorzubeugen. Das Projekt richtet sich an Jugendliche, die für zwei bis vier Tage und Nächte mit Hilfe unserer Babysimulatoren „Justus und Julchen“ ausprobieren möchten, was es heißt, rund um die Uhr für ein Baby verantwortlich zu sein. Justus und Julchen haben die Größe und das Gewicht von echten Babys und fordern wie diese, emotionale Zuwendung. Sie müssen auch regelmäßig gefüttert und gewickelt werden. Was aber genau braucht das Baby, wenn es schreit? Das müssen die Jugendlichen selbst herausfinden. Am Ende findet eine Auswertung über die gewonnenen Erfahrungen statt. Wenn Sie Interesse an einem unserer Präventionsangebote haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.Prävention und Aufklärung
Sie möchten selbstbestimmt Ihre Verhütung planen, können aber die nötigen finanziellen Mittel dafür nicht aufbringen
Dann können Sie bei uns Mittel aus dem „Verhütungsmittelfonds“ beantragen. Finanziert wird der Fonds vom Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar. Einen Rechtsanspruch auf die finanziellen Mittel gibt es nicht. Antragsberechtigt sind Frauen und Männer mit geringem Einkommen, Bezieher von ALG II-Leistungen oder Grundsicherung, Auszubildende und Studenten. Sie sollen dabei unterstützt werden, das für Sie geeignete Verhütungsmittel zu bekommen. Welches Verhütungsmittel (von der Pille über Spirale bis zur Sterilisation) für Sie das geeignete ist, besprechen Sie mit Ihrem Arzt / ihrer Ärztin. Die Antragstellung erfolgt persönlich nach Terminvereinbarung. Folgende Unterlagen werden benötigt:Verhütungsmittelfonds